Allgemeine Einkaufsbedingungen
English version as PDF for download is available below.
Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen ebblo Switzerland GmbH, ebblo Germany GmbH und Modaxo Group Germany GmbH (im Folgenden das „Modaxo Unternehmen“ oder „Modaxo“) – im eigenen Namen und zugunsten von mit Modaxo verbundenen Unternehmen – und dem Unternehmen („Lieferant“) – im eigenen Namen und zugunsten von mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen – geschlossen werden. Die Verträge kommen durch die Annahme der Modaxo Bestellung seitens des Lieferanten, die diese Bedingungen enthält („Einkaufsbedingungen“), sowie durch jede andere Vereinbarung, die auf der Grundlage der Einkaufsbedingungen geschlossen wird, zu Stande. Der Lieferant kann die Geltung der Einkaufsbedingungen für den Vertrag akzeptieren, indem er entweder die Bestellung, die diese Einkaufsbedingungen enthält, ausdrücklich akzeptiert und/oder ausführt.
Die von dem Lieferanten zu irgendeinem Zeitpunkt vorgelegten Bedingungen sind nicht Bestandteil des Vertrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Einkaufsbedingungen und individuell vereinbarten Bedingungen (ob im Vertrag oder anderweitig), auf die in der Bestellung Bezug genommen wird, haben letztere Vorrang.
-
Begriffsbestimmungen
„Abonnements“ sind Dienstleistungen, Wartung, SaaS, PaaS, IaaS oder andere nicht vollständig bezahlte Software, die nach Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Bestellung von Modaxo erneuert werden müssen.
„Angebot“ bezeichnet den Preis des Lieferanten für Lizenzen, Abonnements, Hardware und professionelle Dienstleistungen. Angebote können mit Hilfe eines Preisblattes erstellt werden oder spezifisch für einen Endkunden sein.
„Auftragsbestätigung“ bedeutet die schriftliche Bestätigung des Lieferanten, dass die Bestellung angenommen wurde und ausgeführt wird.
„Bestellung“ bedeutet das Angebot von Modaxo, das Produkt in der darin angegebenen Art, Menge und zu dem darin angegebenen Preis zu kaufen, vorbehaltlich dieser Einkaufsbedingungen.
„Datum des Inkrafttretens“ bedeutet das frühere der folgenden Daten: (i) die erste Bestellung, Datum des Inkrafttretens der Bestellung; (ii) das Datum, an dem der Lieferant die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert.
„Dienstleistungen“ sind alle Dienstleistungen (oder Teile davon), die wie angegeben zu erbringen sind, einschließlich aller Unterstützungs- und Wartungs-, Planungs-, Vorbereitungs- oder Vorarbeiten gemäß oder in Verbindung mit der Bestellung.
„Endkunden“ sind Kunden von Modaxo oder des jeweiligen verbundenen Unternehmens, die das Produkt erwerben.
„Gebiet“ sofern nichts anders vereinbart, bedeutet weltweit.
„Geschäftstage“ sind die Tage von Montag bis Freitag.
„Geschäftszeiten“ bedeutet, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, 8.00 bis 18.00 Uhr in dem Land, in dem das jeweilige Modaxo Unternehmen seinen Sitz hat.
„Hardware“ bezeichnet jede Hardware, die der Lieferant gemäß oder in Verbindung mit der Bestellung an Modaxo und/oder den Endkunden liefert.
„Lieferdatum“ bezeichnet das Datum, an dem die Hardware an Modaxo und/oder einen Endkunden zu liefern ist, so wie in der Bestellung angegeben.
„Lizenz“ bedeutet eine Lizenz für die Software des Lieferanten, die nach der Zahlung des in der Bestellung angegebenen Betrags durch Modaxo als vollständig bezahlt gilt.
„Mangelhaftes Produkt “ ist ein im Angebot angeführtes Produkt, das die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt, für die in der Bestellung angegebene Verwendung nicht geeignet ist, unvollständig ist oder dem notwendiges Zubehör und Anleitungen fehlen sowie ein Produkt, das sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die ein Käufer erwarten kann Zu den vertraglich vereinbarten Anforderungen gehören Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und andere Merkmale des Produktes.
„Preis“ ist der in der Bestellung angegebene Preis für das Produkt.
„Produkt“ bezeichnet die Lizenzen, Abonnements, Hardware und Professional Services, die der Lieferant Modaxo zur eigenen Nutzung und/oder zum Weiterverkauf an Endkunden zur Verfügung stellt, allein oder zusammen mit den Produkten und/oder Dienstleistungen von Modaxo.
„Verbundenes Unternehmen“ bedeutet eine Person, ein Unternehmen oder eine andere Einheit, die jetzt oder in Zukunft direkt oder indirekt eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ in Bezug auf: (a) eine Gesellschaft, die direkt oder indirekt fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der Stimmrechte zur Wahl der leitenden Organe besitzt, oder, für ausländische Gesellschaften, falls weniger als fünfzig Prozent (50 %), den nach geltendem Recht zulässigen Betrag; und (b) eine andere juristische Person, die die Befugnis hat, die Leitung dieser juristischen Person zu bestimmen.
„Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen Modaxo und dem Lieferanten, der aus der Bestellung, diesen Bedingungen und allen anderen in der Bestellung genannten Dokumenten (oder Teilen davon) besteht.
-
Verpflichtungen der Lieferanten
- Der Lieferant ist verpflichtet:
- sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang zu bemühen, auf alle Angebotsanfragen innerhalb von vierundzwanzig (24) Geschäftsstunden zu antworten.
- alle erforderlichen Angaben enthaltende Angebote abzugeben, die mindestens dreißig (30) Kalendertage gültig sind.
- eine Auftragsbestätigung innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt einer Bestellung durch Modaxo zu übermitteln; wird keine Auftragsbestätigung übermittelt, so gilt die Bestellung am Ende des zweiten Werktages als angenommen.
- das vereinbarte Produkt unverzüglich an Modaxo oder ein verbundenes Unternehmen und/oder an den Endkunden zu liefern, so wie in der Bestellung bezeichnet.
- sicherzustellen, dass jedes gelieferte Produkt genau mit der Bestellung übereinstimmt, einschließlich Artikel, Menge, Preis und Lieferort.
- Der Lieferant ist verpflichtet:
-
Wiederverkäufer-Status
- Der Lieferant ernennt Modaxo hiermit zum autorisierten Wiederverkäufer des Produkts an Endkunden und räumt Modaxo alle notwendigen Vertriebs- und IPR-Rechte ein, die Modaxo dazu berechtigen, das Produkt an die Endkunden zu verkaufen; die Modaxo Company nimmt diese Ernennung hiermit an.
- Der Lieferant willigt hiermit ein, dass die an dieser Vereinbarung teilnehmenden verbundenen Unternehmen von Modaxo das Produkt an Endkunden verkaufen.
-
Modaxo Konzerngesellschaften
- Der Lieferant erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ein mit Modaxo verbundenes Unternehmen das Recht hat, Produkte im Rahmen dieser Vereinbarung zu erwerben, indem es eine Bestellung zu denselben Bedingungen einreicht.
- Wenn ein mit Modaxo verbundenes Unternehmen eine Bestellung einreicht und der Lieferant diese annimmt:
- stehen dem verbundenen Unternehmen alle Rechte von Modaxo aus den Einkaufsbedingungen und der jeweiligen Bestellung zu,
- und der Lieferant ist an diese Einkaufsbedingungen und die entsprechende Bestellung gebunden.
- Wenn ein verbundenes Unternehmen von Modaxo Produkte zum Weiterverkauf im Rahmen dieser Vereinbarung erwirbt, (i) beziehen sich alle Verweise auf das „Modaxo Unternehmen“ in dieser Vereinbarung auf dieses verbundene Unternehmen; und (ii) gelten diese Einkaufsbedingungen zusammen mit jeder Bestellung.
- Bestellungen, die von einem mit Modaxo verbundenen Unternehmen aufgegeben werden, stellen eine separate Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem mit Modaxo verbundenen Unternehmen dar.
- Falls zutreffend, werden Bestellungen, die von einem Modaxo Konzerngesellschaft eingereicht werden, auf das kumulative Volumen des Modaxo Unternehmens angerechnet und es erhält die gleichen oder bessere Rabattprozentsätze, die für alle erteilten Bestellungen gelten.
- Eine Modaxo Konzerngesellschaft kann besondere Bedingungen einbeziehen, die erforderlich sind, um den örtlichen Gesetzen und Vorschriften gerecht zu werden. Solche lokal vereinbarten Bedingungen gelten als länderspezifische Bedingungen und nicht als Änderung dieser Vereinbarung.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass:
- Modaxo und die damit verbundenen Unternehmen unabhängige und getrennte Rechtsträger sind und daher keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder Verpflichtungen des jeweils anderen im Rahmen dieser Vereinbarung tragen.
- es keine gesamtschuldnerische Haftung in Bezug auf Modaxo und ihre verbundenen Unternehmen gibt; und
- eine Kündigung dieser Vereinbarung nicht zur Beendigung von Bestellungen, die zuvor von Modaxo oder ihren verbundenen Unternehmen eingereicht und vom Lieferanten angenommen wurden führt und berechtigt. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung, außer in dem Umfang, der nach lokalem Recht erforderlich ist.
- der Lieferant alle Ansprüche und Schäden ausschließlich gegen das jeweilige Modaxo Gesellschaft geltend machen wird, das den jeweiligen Schäden verursacht hat.
-
Preis und Zahlung
- Der Lieferant ist nicht berechtigt, den Preis zu erhöhen, es sei denn, dies wird vor oder bei der Ausführung der Bestellung ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, versteht sich der Preis einschließlich aller Liefer- und Versicherungskosten, der Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Umsatzsteuern, Zölle oder Abgaben.
- Der Lieferant stellt Modaxo nach Annahme der Lieferung durch das Modaxo Unternehmen bzw. den Endkunden eine Rechnung.
- Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, zahlt das Modaxo Unternehmen dem Lieferanten alle unbestrittenen und gültigen Rechnungsbeträge innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen ab Zugang der Rechnung.
- Eine gültige Rechnung ist insbesondere eine solche, die:
- in Übereinstimmung mit dem Vertrag gestellt wird.
- die korrekte Summe wiedergibt.
- mit Angabe der entsprechenden Bestell-/Vertragsnummer (falls zutreffend) versehen ist.
- die an die angegebene Adresse zugestellt wird.
- Das Modaxo Unternehmen ist berechtigt, ungültige Rechnungen zurückzuweisen. Dies führt nicht zu einem Zahlungsverzug und das Modaxo Unternehmen ist nicht für etwaige Folgen einer verspäteten Zahlung in dieser Hinsicht verantwortlich.
- Modaxo behält sich ausdrücklich das Recht vor, Gelder, die Modaxo oder seinen verbundenen Unternehmen vom Lieferanten geschuldet werden, einzubehalten oder im Wege der Aufrechnung oder anderweitig von diesen Geldern abzuziehen.
- Modaxo haftet nicht für Bestellungen oder Änderungen von Bestellungen, die nicht auf der offiziellen Bestellung ausgestellt oder bestätigt wurden, und ist nicht zu Zahlungen verpflichtet, die über den in der Bestellung vereinbarten Betrag hinausgehen.
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages stellt keine Annahme oder Bestätigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Lieferanten seitens Modaxo dar.
-
Lieferung von Abonnements, Lizenzen und Hardware
- Der Lieferant garantiert und sichert Modaxo zu, dass die Hardware, Abonnements und Lizenzen:
- in jeder Hinsicht mit den in der Bestellung genannten Angaben oder Spezifikationen übereinstimmen, einschließlich aller Abweichungen davon.
- in jeder Hinsicht mit den Anforderungen der jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften oder Satzungen übereinstimmen.
- die gewöhnliche Beschaffenheit aufweisen und frei von Rechtsmängeln, Material- und Verarbeitungsfehlern sein; und
- für den Zweck, für den diese Gegenstände üblicherweise verwendet werden, und für jeden besonderen Zweck, der dem Lieferanten von Modaxo mitgeteilt wird, geeignet und ausreichend sind.
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Liefertermine verbindlich.
- Der Lieferant garantiert und sichert Modaxo zu, dass die Hardware, Abonnements und Lizenzen:
-
Erbringung von Dienstleistungen
- Der Lieferant erbringt ab dem Datum des Inkrafttretens und für die Dauer des Vertrages die Dienstleistungen für das Modaxo Unternehmen und/oder den Endkunden wie in der Bestellung und den ihr beigefügten Unterlagen dargelegt und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag.
- Der Lieferant sichert zu, dass:
- die in der Bestellung oder in diesem Vertrag genannten oder dem Lieferanten von Modaxo mitgeteilten Liefertermine für die Erbringung der Dienstleistungen einzuhalten.
- mit Modaxo und/oder den Endkunden in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zusammenarbeiten und alle Anweisungen der zuständigen Behörden (z.B. Datenschutz- und Sicherheitsbehörden) Folge zu leisten.
- die Dienstleistungen mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbringen, die von einem kompetenten Anbieter mit Erfahrung in der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art, ähnlichen Umfangs und ähnlicher Komplexität wie die Dienstleistungen zu erwarten sind.
- das Personal angemessen auswählen und einsetzen, das für die Ausführung der ihm zugewiesenen Aufgaben ausreichend qualifiziert, geschult, erfahren und sicherheitsüberprüft ist und in ausreichender Zahl zur Verfügung steht, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen des Auftragnehmers in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erfüllt werden.
- das Personal angemessen beaufsichtigen und führen, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen des Auftragnehmers gemäß diesem Vertrag erfüllt werden.
- sicherzustellen, dass das Personal des Auftragnehmers über die erforderliche Erlaubnis verfügt, in dem betreffenden Arbeitsort zu arbeiten, und gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze.
- sicherzustellen, dass die Dienstleistungen mit allen Beschreibungen und Spezifikationen übereinstimmen, die in einer Spezifikation festgelegt sind, und dass die Leistungen für jeden Zweck geeignet sind, der dem Lieferanten von Modaxo ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt wurde.
- alle Ausrüstungen, Werkzeuge und Fahrzeuge zur Verfügung stellen und die Waren, Materialien, Standards und Techniken von bester Qualität verwenden und sicherstellen, dass die Ergebnisse und alle Waren und Materialien, die im Rahmen der Dienstleistungen geliefert und verwendet oder an das Modaxo Unternehmen oder die Endkunden übergeben werden, frei von Rechtsmängeln, Verarbeitungsfehlern, Installations- und Konstruktionsfehlern sind.
- alle für die Erbringung der Dienste erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen einholen und stets aufrechterhalten und alle geltenden Rechtsvorschriften einhalten.
- alle Gesundheits- und Sicherheitsregeln und -vorschriften sowie alle anderen Sicherheitsanforderungen einhalten, die in den Räumlichkeiten des Modaxo-Unternehmens bzw. des Endnutzers gelten; und
- alle Materialien des Modaxo-Unternehmens oder seiner Endkunden auf eigenes Risiko zu verwahren, diese Materialien in gutem Zustand zu halten, bis sie an das Modaxo-Unternehmen oder der Endkunden zurückgegeben werden, und diese Materialien nicht anders zu entsorgen oder zu verwenden als in Übereinstimmung mit den schriftlichen Anweisungen oder der Genehmigung des Modaxo-Unternehmens. Alle Materialien des Modaxo-Unternehmens sind das ausschließliche Eigentum des Modaxo-Unternehmens.
- Die Rechte von Modaxo aus diesen Bedingungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen, die zugunsten von Modaxo gelten. Diese Bedingungen stellen keinen Verzicht auf Rechte, die dem Modaxo Unternehmen von Gesetzes wegen zustehen (insbesondere Gewährleistungs- und Entschädigungsrechte), dar.
-
Inspektion, Rückweisung und Garantie
- Diese Bedingungen beeinträchtigen in keiner Weise die Verpflichtungen des Lieferanten nach Gewohnheitsrecht oder Gesetz oder eine in der Bestellung enthaltene ausdrückliche Garantie oder weitere Bedingung.
- Das Modaxo Unternehmen kann die Annahme von Produkten verweigern und die volle Rückerstattung verlangen, wenn sich herausstellt, dass ein Produkt fehlerhaft ist, nicht dem Vertrag entspricht oder für einen dem Lieferanten ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilten Zweck nicht geeignet ist oder vom Endkunden aufgrund einer Garantie des Lieferanten Endkundenzurückgegeben wurde.
- Der Lieferant gestattet dem Modaxo Unternehmen oder seinen bevollmächtigten Vertretern die Durchführung von Inspektionen oder Tests, die es in Bezug auf das Produkt vernünftigerweise verlangen kann, und der Lieferant stellt alle angemessenen Einrichtungen und Hilfen kostenlos zur Verfügung. Der Lieferant ist verpflichtet, alle Mängel oder Unzulänglichkeiten zu beheben, wenn er (nach alleiniger Auffassung von Modaxo) die Bestimmungen der Bestellung oder des Vertrags oder die geltenden Gesetze nicht einhält. Die Unterlassung einer Beanstandung zum Zeitpunkt einer solchen Inspektion oder Prüfung und die Erteilung einer Genehmigung während oder nach einer solchen Prüfung oder Inspektion stellen keinen Verzicht des Modaxo Unternehmens auf irgendwelche Rechte oder Rechtsmittel in Bezug auf die Lieferung dar.
- Das Modaxo Unternehmen kann mangelhafte Produkte und Teile des Produktes, die den Anforderungen des Vertrags nicht entsprechen, zurückweisen. Eine solche Mängelrüge hat innerhalb einer angemessenen Frist nach Lieferung an das Modaxo Unternehmen bzw. dessen Endkunden zu erfolgen. Wenn das Modaxo Unternehmen die Annahme eines Produktes gemäß dieser Bedingung ablehnt, wird der Lieferant nach alleiniger Wahl des Modaxo Unternehmens (unbeschadet seiner anderen Rechte und Rechtsmittel) entweder:
- den Mangel so schnell wie möglich (spätestens jedoch innerhalb einer vom Modaxo Unternehmen gesetzten Frist oder innerhalb einer angemessenen Frist, wenn keine ausdrückliche Frist gesetzt wurde) beheben oder (nach dem alleinigen Ermessen des Modaxo-Unternehmens) das mangelhafte Produkt innerhalb einer vom Modaxo Unternehmen gesetzten Frist oder innerhalb einer angemessenen Frist, wenn keine ausdrückliche Frist gesetzt wurde) durch ein Produkt zu ersetzen, das in jeder Hinsicht den Anforderungen des Vertrages entspricht;
- Wenn der Lieferant das mangelhafte Produkt nicht innerhalb der gesetzten oder angemessenen Frist repariert oder ersetzt oder wenn dies unmöglich ist, hat das Modaxo Unternehmen das Recht, von der Bestellung zurückzutreten und die Rückerstattung des Preises für das mangelhafte Produkt zu verlangen, ) oder (nach alleinigem Ermessen des Modaxo Unternehmens) den Preis des Produktes zu mindern.
- Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, übernimmt der Lieferant für die Hardware eine Garantie von vierundzwanzig (24) Monaten ab Abnahme oder sechsunddreißig (36) Monaten ab Lieferung, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Für Dienstleistungen und Software, einschließlich etwaiger Lizenzen oder Abonnements, gewährt der Lieferant eine Garantiezeit von mehr als sechsunddreißig (36) Monaten ab Lieferung oder Aktivierung, je nachdem, welcher Zeitraum der längere ist.
- Wenn das Modaxo Unternehmen innerhalb der Garantiezeit oder innerhalb von dreißig (30) Tagen danach den Lieferanten schriftlich über Mängel informiert, die während der Garantiezeit bei ordnungsgemäßem und normalem Gebrauch aufgetreten sind, wird der Lieferant (unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel des Modaxo Unternehmens) diese Mängel so schnell wie möglich beheben (nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Ersatz), ohne dass dem Modaxo Unternehmen Kosten entstehen.
- Jedes Produkt, das von Modaxo Company gemäß dieser Bedingung abgelehnt oder zurückgeschickt wird, wird auf Risiko und Kosten des Lieferanten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Versandkosten, an diesen zurückgeschickt.
-
Geistiges Eigentum
- Der Lieferant gewährleistet, dass das Produkt keine Patente, Marken, Geschmacksmusterrechte (ob eingetragen oder nicht), Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, ergänzende verwandte Schutzrechte nach dem Wettbewerbsrecht oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten in dem für die Lieferung relevanten Gebiet verletzt. Der Lieferant stellt Modaxo und seine verbundenen Unternehmen unter anderem von allen Klagen, Prozessen, Ansprüchen, Forderungen, Verlusten, Gebühren, Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltskosten und Auslagen) frei, die Modaxo aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diese Bedingung entstehen. In Bezug auf Ansprüche, die sich aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte ergeben, gilt die Verjährungsfrist nicht und der Lieferant verzichtet auf die Einrede der Verjährung. Dieser Verzicht gilt zeitlich unbegrenzt und für Ansprüche in beliebiger Höhe. Der Lieferant wird Modaxo unverzüglich unterrichten, wenn er von einer möglichen Verletzung solcher Rechte Kenntnis erlangt.
- Der Lieferant gewährleistet, dass das Produkt (falls zutreffend) zum Zeitpunkt der Lieferung über gültige Lizenzen für die standardessenziellen Patente („SEP“) verfügt und wird Modaxo Informationen über die relevanten SEP, unter denen der Lieferant für die Produkte im Umfang des Produkt lizenziert ist, zur Verfügung stellen und die entsprechenden Nachweise erbringen. Erbringt der Lieferant den Nachweis der gültigen Lizenzen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Aufforderung durch Modaxo, ist Modaxo berechtigt, die entsprechenden SEP-Lizenzen zu beschaffen und dem Lieferanten die Gebühren in Rechnung zu stellen. In jedem Fall stellt der Lieferant das Unternehmen Modaxo von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Verletzung von SEP durch die Produkte direkt oder indirekt gegen das Unternehmen Modaxo oder seine Endkunden erhoben werden. Wenn der Lieferant während der Laufzeit des Vertrags weitere SEP-Lizenzen abschließt, ist er nicht berechtigt, seine Preise an Modaxo zu erhöhen, um die gestiegenen Lizenzkosten widerzuspiegeln. Die Verpflichtung der freistellenden Partei, die freigestellte Partei zu entschädigen, hängt von der freigestellten Partei ab:
- die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch zu informieren.
- die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung gegen einen Anspruch an die entschädigende Partei abzugeben; und
- in angemessener Weise mit der entschädigenden Partei bei der Verteidigung gegen den Anspruch zusammenzuarbeiten, wobei die Kosten der entschädigenden Partei zu tragen sind.
- Alle Materialien, Ausrüstungen, Software, Erfindungen, Spezifikationen, Anweisungen, Pläne oder jegliche Form von geistigen Eigentumsrechten an den vorgenannten Gegenständen, die dem Lieferanten von Modaxo zur Verfügung gestellt werden oder die der Lieferant im Rahmen des Vertrages für Modaxo oder seine Endkunden individuell geschaffen hat („geistiges Eigentum“), werden hiermit an die Modaxo abgetreten und verbleiben ausschließlich bei dieser. Modifikationen, Änderungen und Weiterentwicklungen des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgen zur ausschließlichen Nutzung, zum Nutzen und zur Verwertung durch Modaxo. Eine Vervielfältigung oder Nutzung des geistigen Eigentums sowie dessen Bearbeitung oder Veränderung ist nur zulässig, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausnahmsweise zulässig ist.
- Der Lieferant darf (außer in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Modaxo Unternehmens weder geistiges Eigentum noch Informationen (unabhängig davon, ob sie für den Vertrag relevant sind oder nicht), die er im Rahmen des Vertrages erhalten hat, nutzen oder offenlegen; insbesondere (aber unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden) darf der Lieferant ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Modaxo Unternehmens in keiner Werbung auf das Modaxo Unternehmen, seine Endkunden oder den Vertrag hinweisen.
- Der Anbieter räumt Modaxo hiermit ein nicht ausschließliches, unentgeltliches Recht ein, seinen Namen und alle mit den Produkten verbundenen Marken (zusammenfassend „Marken“) während der Laufzeit dieses Vertrages für den alleinigen Zweck der Vermarktung und des Weiterverkaufs der Produkte an Endkunden zu nutzen.
- Bei Beendigung dieses Vertrages wird das Modaxo Unternehmen die Marken innerhalb einer angemessenen Frist von allen Materialien, Briefköpfen, Schildern und sonstigen Medien, in denen das Modaxo Unternehmen die Marken dargestellt hat, entfernen.
- Das Modaxo Unternehmen darf keine Marken aus Produkten oder anderen vom Lieferanten bereitgestellten Materialien entfernen oder verändern.
- Der Lieferant darf den Markennamen des Modaxo Unternehmens ausschließlich zu dem Zweck verwenden, das Modaxo Unternehmen gegenüber potentiellen Endkunden als Wiederverkäufer des Produktes auszuweisen.
- Der Lieferant darf den Markennamen oder die Marken des Modaxo Unternehmens ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Modaxo Unternehmens nicht anderweitig verwenden.
- Das Modaxo Unternehmen ist berechtigt, Software und Produkte im Rahmen des Produktes oder eines Teils davon, die unter diesem Vertrag erworben wurden, an ein verbundenes Unternehmen und/oder dessen Endkunden entsprechende Unterlizenzen zu erteilen, weiterzuverkaufen, abzutreten, zu übertragen, zu vermieten oder zu verleasen. Durch eine solche Übertragung eines Produktes werden die Rechte, die der Lieferant dem Modaxo Unternehmen gewährt, nicht vergrößert. Mit einer solchen Übertragung erlöschen die Rechte des Modaxo Unternehmens an den betreffenden Produkten und alle Rechte und Pflichten des Modaxo Unternehmens gehen auf das betreffende angeschlossene Unternehmen oder den Endnutzer über, je nachdem, was zutrifft. Das betreffende verbundene Unternehmen von Modaxo bzw. der Endkunden ist an die Bedingungen des Vertrags gebunden.
-
Versicherung
- Während der Laufzeit dieses Vertrages und für die Dauer von drei (3) Jahren nach dessen Beendigung unterhält der Lieferant bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft eine oder mehrere Versicherungspolicen, die für Verträge dieser Art üblich sind und alle Angelegenheiten abdecken, die Gegenstand der in diesen Bedingungen vorgesehenen Entschädigungen sind.
- Der Lieferant hat auf Verlangen von Modaxo die betreffende(n) Police(n) zusammen mit Quittungen oder sonstigen Belegen über die Zahlung der letzten Prämie vorzulegen.
- Der Lieferant hat seine Versicherung anzuweisen, das Modaxo Unternehmen als zusätzlichen Versicherten in jeder Police zu benennen und dem Modaxo Unternehmen eine Bescheinigung zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, dass das Modaxo Unternehmen in die Police des Lieferanten aufgenommen wurde, und in der bestätigt wird, dass der Versicherungsanbieter das Modaxo Unternehmen vor einer Kündigung, Änderung oder Verringerung des Versicherungsschutzes dreißig (30) Werktage im Voraus schriftlich über die vorgesehene Kündigung, Änderung oder Verringerung des Versicherungsschutzes informieren wird.
- Der Lieferant ist verpflichtet, dem Modaxo Unternehmen auf Verlangen Bescheinigungen oder andere annehmbare Nachweise über den Versicherungsschutz vorzulegen und das Modaxo Unternehmen über jede wesentliche Änderung der Versicherung des Lieferanten zu informieren.
- Der Lieferant haftet gemäß allen Bestimmungen des Vertrages, unabhängig davon, ob er die Versicherungsbestimmungen in dieser Ziffer 10 einhält oder nicht.
-
Vertraulichkeit
Definition
„Vertrauliche Informationen“ sind nicht-öffentliche Informationen wettbewerbsrelevanter oder wirtschaftlich sensibler, geschützter, finanzieller Art oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die Datenschutzinteressen beinhalten oder berühren. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem alle Informationen, die als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind, Geschäftspläne, Strategien, Prognosen, Analysen, Finanzinformationen, Mitarbeiterinformationen, technologische Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Produkte, technische Daten, Spezifikationen, Dokumentation, Regeln und Verfahren, Methoden, Verträge, Präsentationen, Know-how, Produktpläne, Geschäftsmethoden, Produktfunktionalität, Daten, Kunden, Märkte, Wettbewerbsanalysen, Datenbanken, Formate, Methoden, Anwendungen, Entwicklungen, Erfindungen, Prozesse, Zahlungs-, Liefer- und Kontrollverfahren, Entwürfe, Zeichnungen, Algorithmen, Formeln oder Informationen in Bezug auf Technik, Marketing oder Finanzen sowie alle anderen Informationen, die der Empfänger unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise als vertraulich betrachten sollte.- Vertraulichkeitsverpflichtungen
Jede Partei erkennt an, dass bestimmte Informationen, die sie von der anderen Partei erhält, vertrauliche Informationen der anderen Partei darstellen können. Jede Partei, die vertrauliche Informationen erhält („Empfänger“), hat in Bezug auf die vertraulichen Informationen der Partei, welche die vertrauliche Informationen offenlegt („Informationsgeber“), das gleiche Maß an Sorgfalt und Schutz walten zu lassen, das sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen walten lässt, jedoch in keinem Fall weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard. Der Empfänger und sein Personal dürfen die vertraulichen Informationen des Informationsgebers nur insoweit nutzen, als dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag während der Vertragslaufzeit erforderlich ist. Der Empfänger haftet für alle Verstöße seines Personals. Jede Partei wird ihre Mitarbeiter über die Vertraulichkeitsverpflichtung informieren und deren Einhaltung sicherstellen. Das jeweilige Personal darf nur Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten, sofern und soweit dies erforderlich ist. Nach Beendigung dieses Vertrages hat der Empfänger alle vertraulichen Informationen des Informationsgebers zurückzugeben oder zu vernichten und auf Verlangen des Informationsgebers die Rückgabe oder Vernichtung zur angemessenen Zufriedenheit des Informationsgebers zu bescheinigen, es sei denn, die einschlägigen Rechtsvorschriften schreiben eine Aufbewahrung vor. - Ausschlüsse
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:- dem Empfänger vor ihrem Erhalt bekannt ist.
- durch Handlungen, die der Empfänger nicht zu vertreten hat, öffentlich bekannt ist oder wird.
- dem Empfänger von einem Dritten offengelegt wird, der das Recht hat, eine solche Offenlegung vorzunehmen.
- vom Empfänger mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Offenbarenden offengelegt wird.
- nachträglich vom Empfänger unabhängig von den hierin enthaltenen Offenlegungen und ohne Verwendung oder Zugang zu den vertraulichen Informationen des Offenlegenden entwickelt wird; oder aufgrund von behördlichen Vorschriften oder gerichtlichen Anordnungen offengelegt werden muss.
- Unterlassungsklagen
Jede Partei erkennt an, dass ein Verstoß gegen ihre Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen zu einem weitgehend immateriellen, aber dennoch realen Schaden für die andere Partei führen würde, der nicht vollständig durch die Zuerkennung von Schadensersatz behoben werden kann. Dementsprechend gibt eine solche Verletzung der anderen Partei das unmittelbare Recht auf eine gerichtliche Unterlassungsverfügung oder eine andere geeignete Anordnung zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen. Das Recht einer Partei auf Unterlassungsanspruch besteht zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die dieser Partei nach dem Gesetz und nach Billigkeit zustehen. Die Partei, gegen die eine solche Verfügung erlassen wird, hat der anderen Partei alle angemessenen Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, zu erstatten, die ihr bei der Durchsetzung dieser Verfügung entstehen.
- Vertraulichkeitsverpflichtungen
-
Garantien und Haftungsausschluss
- Der Lieferant sichert Modaxo und dem Endkunden zu, dass:
- er alle notwendigen Befugnisse und Vollmachten hat, um diesen Vertrag abzuschließen und Modaxo als autorisierten Wiederverkäufer des Produktes zu ernennen.
- das Produkt frei von Pfandrechten und Belastungen ist; und
- die Produkte nach bestem Wissen und Gewissen, einschließlich der Dinge, die dem Lieferanten vernünftigerweise bekannt sein sollten, keine Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte verletzen.
- Modaxo sichert zu und gewährleistet, dass es über alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten verfügt, um diesen Vertrag abzuschließen und seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
- Der Lieferant sichert Modaxo und dem Endkunden zu, dass:
-
Eigentümerschaft und Risiko
- Das Eigentum und die Gefahr an dem Produkt gehen – unbeschadet der Rechte und Rechtsmittel des Modaxo Unternehmens – mit der Lieferung auf das Modaxo Unternehmen und/oder den Endkunden über.
-
Entschädigung
- Der Lieferant stellt das Modaxo Unternehmen von allen Verlusten und Verbindlichkeiten (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die sich aus Ansprüchen Dritter in Bezug auf
- die Produkte des Lieferanten ein Patent, ein Urheberrecht, eine Marke, ein Geschäftsgeheimnis oder ein anderes Eigentumsrecht verletzen.
- der Lieferant eine Zusicherung, Garantie oder Verpflichtung gegenüber einem Endkunden verletzt hat; oder (iii) der Lieferant eine Zusicherung, Garantie oder Verpflichtung aus diesem Vertrag verletzt hat.
- Die Verpflichtung der entschädigenden Partei, die entschädigte Partei zu entschädigen, hängt von der entschädigten Partei ab:
- die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch zu informieren.
- die ausschließliche Kontrolle über die Abwehr von Ansprüchen an die entschädigende Partei abzugeben; und
- in angemessener Weise mit der entschädigenden Partei bei der Verteidigung gegen den Anspruch zusammenzuarbeiten, wobei die Kosten der entschädigenden Partei zu tragen sind.
- Abhilfe bei Rechtsverletzungen. Im Falle eines Anspruchs wegen einer Rechtsverletzung hat der Lieferant auf seine Kosten:
- jedem Endkunden das Recht verschaffen, das Produkt weiterhin zu nutzen.
- das Produkt so zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen, dass es alle rechtlichen Vorgaben erfüllt, ohne dass es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Funktion kommt; oder
- das Produkt ohne Kosten für das Modaxo Unternehmen oder den Endkunden durch Ersatzprodukte zu ersetzen, vorausgesetzt, dass die Ersatzprodukte keine wesentlichen Verschlechterungen zur Folge haben.
- Wenn keine der vorgenannten Maßnahmen zumutbar ist, kann Modaxo oder der betreffende Endkunden das Produkt zurückgeben und der Lieferant erstattet unverzüglich die Summe aller Zahlungen, die Modaxo und der Endkunden im Rahmen dieser Vereinbarung für dieses Produkt und alle davon abhängigen Dienstleistungen geleistet haben, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rückgabe.
- Für Ansprüche, die sich aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte ergeben, gilt die Verjährungsfrist nicht und der Lieferant verzichtet auf die Einrede der Verjährung. Dieser Verzicht gilt zeitlich unbegrenzt und für Ansprüche in beliebiger Höhe. Der Lieferant wird Modaxo unverzüglich unterrichten, wenn er von einer möglichen Verletzung solcher Rechte Kenntnis erlangt.
- Der Lieferant stellt das Modaxo Unternehmen von allen Verlusten und Verbindlichkeiten (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die sich aus Ansprüchen Dritter in Bezug auf
-
Begrenzung der Haftung
- Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, falscher Darstellung oder Verletzung einer Pflicht (einschließlich verschuldensunabhängiger Haftung) oder anderweitig) im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag (einschließlich der Erbringung oder Nicht-Erbringung der Dienstleistungen) für:
- indirekte Verluste oder Folgeschäden; oder
- den Verlust künftiger Geschäfte oder künftiger Gewinne.
- Abgesehen von Todesfällen oder Personenschäden oder den Bedingungen, die gesetzlich nicht begrenzt werden können, beträgt die maximale Gesamthaftung der Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Pflichtverletzung (einschließlich verschuldensunabhängiger Haftung) oder anderweitig den Gesamtwert der Bestellung oder 1.000.000 Euro, je nachdem, welcher Wert höher ist.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzliche und fahrlässige Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen sowie für Ansprüche der Endkunden gegen Modaxo im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung durch den Lieferanten.
- Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, falscher Darstellung oder Verletzung einer Pflicht (einschließlich verschuldensunabhängiger Haftung) oder anderweitig) im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag (einschließlich der Erbringung oder Nicht-Erbringung der Dienstleistungen) für:
-
Laufzeit und Beendigung
- Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt in vollem Umfang in Kraft bis zum Abschluss der jeweiligen Bestellung oder bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
- Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch eine der Parteien kann die nicht vertragsbrüchige Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen.
- Modaxo kann den Vertrag aus einem berechtigten Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten kündigen, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt:
- der Lieferant gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb einer von Modaxo gesetzten angemessenen Frist behebt oder heilt;
- der Lieferant gegen Klausel 11 (Vertraulichkeit) verstößt.
- der Lieferant einen Beschluss über seine Auflösung fasst oder einen Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung stellt oder der Lieferant einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern beantragt.
- ein Insolvenzverwalter, Liquidator, Verwalter, Aufsichtsbeamter oder Zwangsverwalter in Bezug auf das Eigentum, die Vermögenswerte des Lieferanten oder einen Teil davon bestellt wird.
- ein Gericht anordnet, dass der Lieferant liquidiert wird oder ein Konkursverwalter für das gesamte oder einen Teil des Vermögens des Lieferanten bestellt wird.
- der Lieferant seine Zahlungen einstellt oder die Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird oder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt wird, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
- der Lieferant (als Einzelperson oder Personengesellschaft) für insolvent erklärt wird oder ein Konkursverfahren eröffnet wird oder er einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt.
- Das Modaxo Unternehmen kann jede Bestellung vor der Erfüllung kündigen, indem es den Lieferanten benachrichtigt, und wird von allen Zahlungsverpflichtungen für diese Bestellung befreit.
- Das Modaxo Unternehmen kann seine Verpflichtungen in Bezug auf ein Abonnement oder laufende Dienstleistungen ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten kündigen, wenn der betreffende Endnutzer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Modaxo Unternehmen nicht nachkommt.
- Nach Erhalt einer Kündigung eines Abonnements oder laufender Dienstleistungen kann der Anbieter direkt mit dem Endnutzer handeln, ohne weitere Zahlungsverpflichtungen für das Modaxo Unternehmen.
- Modaxo kann jeden Vertrag jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten kündigen.
- Abonnements oder andere Produkte werden nicht verlängert, wenn keine gültige Bestellung von der Modaxo vorgelegt wird.
- Die Beendigung des Vertrages führt nicht zur Beendigung zuvor erteilter Bestellungen.
- Diese Klausel berührt nicht das Inkrafttreten oder den Fortbestand von Vertragsbestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei Beendigung des Vertrages in Kraft zu treten oder fortzubestehen.
-
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Der Lieferant ist verpflichtet, alle Gesetze, Regeln, Vorschriften und/oder Normen des Bestimmungslandes einzuhalten, die auf die in den Produkten enthaltenen Waren und Dienstleistungen anwendbar sind, sowie die folgenden in diesem Artikel 17 aufgeführten Verpflichtungen, die wesentliche Verpflichtungen des Vertrages und/oder der Bestellung darstellen, insbesondere:
- Einhaltung von Gesetzen und ethischen Grundsätzen – Modaxo verlangt von seinen Lieferanten und Auftragnehmern die strikte Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf ihre Aktivitäten und ihr Geschäftsumfeld, insbesondere derjenigen, die der Verhinderung von Bestechung und Korruption dienen, und der Lieferant verpflichtet sich, diese einzuhalten.
- Wachsamkeitsplan – In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht muss der Lieferant auf Anfrage von Modaxo eine von einer qualifizierten und für Modaxo akzeptablen Stelle erstellte Bewertung der Risiken des Lieferanten im Bereich der sozialen Verantwortung vorlegen. Der Lieferant verpflichtet sich, die erforderlichen präventiven Korrektur- und Abhilfemaßnahmen durchzuführen und garantiert, während der gesamten Laufzeit des Vertrags und/oder der Bestellung(en) Risikobewertungs- und Präventionsverbesserungspläne aufrechtzuerhalten, die darauf abzielen, schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie den Umweltschutz zu verhindern.
- Korruption – Modaxo verbietet alle ungesetzlichen Zahlungen und Praktiken und setzt sich voll und ganz für die Beseitigung von Korruption in seinen Geschäftstransaktionen ein.. Der Lieferant ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften über Korruption, Bestechung, ungesetzliche Geschäftsaktivitäten und Erpressung einzuhalten. Der Lieferant darf unter keinen Umständen eine rechtswidrige Zahlung leisten oder genehmigen.
- Der Lieferant garantiert, dass er weder direkt noch indirekt Provisionen, Gebühren oder Rabatte an Dritte, Mitarbeiter von Modaxo oder Kunden von Modaxo gezahlt oder Geschenke, Bewirtungen oder andere nicht monetäre Vergünstigungen oder sonstige Vereinbarungen gemacht hat, die gegen das Gesetz verstoßen. Jeder Verstoß gegen diese Klausel stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die Bestellung/den Vertrag dar.
- Prüfungsrechte – Bei Verdacht auf Korruption muss der Lieferant dem bevollmächtigten Vertreter von Modaxo die Einsichtnahme in die Bücher und Aufzeichnungen des Lieferanten in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen oder diesen Vertrag gestatten. Die Verpflichtung des Lieferanten, Einsicht in seine Bücher und Aufzeichnungen zu gewähren, gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Ablauf der Bestellung/des Vertrags.
- Interessenkonflikte – Modaxo erwartet vom Lieferanten, dass er Situationen, in denen ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt besteht, erkennt und vermeidet, und der Lieferant verpflichtet sich, dies zu beachten. Der Lieferant muss jeden tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt offenlegen. Den Mitarbeitern von Modaxo ist es untersagt, Schmiergelder oder Bestechungsgelder in irgendeiner Form anzunehmen.
- Geschenke und Bewirtung – Die Modaxo-Richtlinie schränkt die Möglichkeit der Mitarbeiter ein, Geschenke und Bewirtung anzunehmen. Geschenke und Bewirtungen sind nur dann akzeptabel, wenn sie von angemessenem, bescheidenem und symbolischem Wert sind, gelegentlich erfolgen, transparent sind und erwidert werden können. Modaxo erwartet vom Lieferanten, dass er den Mitarbeitern von Modaxo keine Geschenke und Bewirtungen anbietet und lehnt alle Geschenke und Bewirtungen ab, die diesen Kriterien nicht entsprechen.
- Exportkontrolle und Handelssanktionen – Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages muss der Lieferant alle anwendbaren Handelssanktionsvorschriften oder ähnliche Anforderungen einhalten, die Exportkontrollen für Waren, Dienstleistungen, Software oder Technologie vorsehen. Zu diesen Vorschriften gehören unter anderem: (i) die U.S. Export Administration Regulations (EAR), die vom Bureau of Industry and Security (BIS) des U.S.-Handelsministeriums verwaltet werden, die Verordnung 428/2009 des Europäischen Rates (in der jeweils gültigen Fassung) und (ii) die vom U.S.-Finanzministerium umgesetzten Wirtschaftssanktionen.US Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control (OFAC), der EU, der Französischen Republik, dem Office of Financial Sanctions Implementation of Her Majesty’s Treasury – United Kingdom (UKHMT OFSI) und/oder der Hong-Kong Monetary Authority (HKMA).
- Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass weder er selbst und sein Vorstand noch eine seiner Muttergesellschaften oder Aktionäre mit einer rechtlichen oder faktischen Mehrheitsbeteiligung (i) eine sanktionierte Person ist (d.h. von einer Sanktionsbehörde, die für eine der Parteien zuständig ist, aufgelistet ist); (ii) gegen Sanktionsvorschriften und -anordnungen verstößt, soweit diese auf seine Geschäfte, Handlungen und Aktivitäten anwendbar sind. Im Falle einer Änderung der Situation hat der Lieferant Modaxo unverzüglich schriftlich zu informieren, und Modaxo kann den Vertrag nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten mit sofortiger Wirkung aussetzen und/oder kündigen. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, unwiderruflich auf alle Ansprüche gegenüber Modaxo zu verzichten, die sich aus der Aussetzung oder Beendigung von Verpflichtungen aufgrund eines Sanktionsereignisses ergeben.
- Der Lieferant ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen für Exporte oder Reexporte, wie sie in solchen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen festgelegt sind.
- Der Lieferant ist verpflichtet, Modaxo auf deren vorheriges Verlangen eine Konformitätsbescheinigung vorzulegen, die die Kenntnisnahme und Einhaltung der geltenden Exportkontrollvorschriften bestätigt. Der Lieferant ist für die Richtigkeit der gelieferten Informationen für alle gelieferten Waren verantwortlich.
- Moderne Sklaverei – Modaxo verlangt von seinen Lieferanten, dass sie das Risiko der modernen Sklaverei und Ausbeutung innerhalb ihrer Lieferkette und bei der Ausführung jeder Bestellung/jedes Vertrages aktiv handhaben.
- Der Lieferant bestätigt, dass er regelmäßige, aussagekräftige und umfassende Due-Diligence-Verfahren durchführt und über interne Richtlinien verfügt, um gegen jeden Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen in seinem Unternehmen und gegebenenfalls in seiner Gruppe vorzugehen. Jeder Verstoß gegen diese Klausel stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die Bestellung/den Vertrag dar.
- Der Lieferant verpflichtet sich, die Bestimmungen der einschlägigen Mindestlohngesetze einzuhalten, d.h. seinen Arbeitnehmern den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferant, von ihm beauftragte Subunternehmer zu verpflichten, ihren Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
- Wird das Modaxo Unternehmen wegen der Verletzung einer Vorschrift eines einschlägigen Mindestlohngesetzes durch den Lieferanten oder einen von ihm beauftragten Subunternehmer in Anspruch genommen, stellt der Lieferant das Modaxo Unternehmen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und etwaigen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten sowie behördlicher Bußgelder, frei.
- Der Lieferant ist verpflichtet, alle Gesetze, Regeln, Vorschriften und/oder Normen des Bestimmungslandes einzuhalten, die auf die in den Produkten enthaltenen Waren und Dienstleistungen anwendbar sind, sowie die folgenden in diesem Artikel 17 aufgeführten Verpflichtungen, die wesentliche Verpflichtungen des Vertrages und/oder der Bestellung darstellen, insbesondere:
-
Allgemein
- Bekanntmachungen
Jede Mitteilung im Rahmen dieses Vertrags gilt als hinreichend erfolgt und jede Lieferung im Rahmen dieses Vertrags als erfolgt, wenn sie persönlich zugestellt oder per Einschreiben, Rückschein oder Kurier an die in der Bestellung angegebene Adresse geschickt wird. - Änderungen
Der Vertrag kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von Vertretern beider Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. - Überschriften
Die Überschriften der einzelnen Abschnitte dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung der vorliegenden Bestimmungen. - Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Unruhen, Kriege, Feuer, höhere Gewalt oder Handlungen in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Anordnungen (ob gültig oder ungültig) eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde. - Verzicht und Trennbarkeit
- Das Versäumnis einer Partei, ein Recht aus diesem Vertrag auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf das Recht dieser Partei, dieses Recht oder ein anderes Recht in Zukunft auszuüben. Ein Verzicht ist nur dann gegenüber einer Vertragspartei gültig, wenn er schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegenüber der er geltend gemacht wird. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck nach Gegenstand, Umfang, Zeit und Geltungsbereich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Vertragslücken.
- Jede Partei hält bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften ein, einschließlich aller geltenden Einfuhr- und Ausfuhrkontrollvorschriften und Datenschutzgesetze.
- Unabhängige Auftragnehmer
Die Beziehung der Parteien ist die eines unabhängigen Vertragspartners, und keine Partei ist befugt, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen. - Abtretung
- Der Vertrag kann nicht abgetreten oder anderweitig übertragen werden, und die Pflichten aus diesem Vertrag können von keiner der Parteien delegiert werden, es sei denn, dies ist in der vorhergehenden Bestimmung ausdrücklich gestattet (insbesondere in Bezug auf die mit Modaxo verbundenen Unternehmen oder deren Endnutzer) oder die betreffende Partei hat von der anderen Partei eine vorherige schriftliche Mitteilung erhalten, die nicht unangemessen zurückgehalten, bedingt oder verzögert wird. Alle Bestimmungen dieses Vertrages sind für die Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger beider Parteien verbindlich.
- Ein Kontrollwechsel bei einer Partei gilt nicht als Abtretung dieses Vertrags, für die die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei erforderlich ist. „Kontrollwechsel“ bedeutet eines der folgenden Ereignisse: (i) ein öffentliches Angebot von Wertpapieren an einer anerkannten Börse; (ii) ein Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die von Mitarbeitern oder Angel-Investoren gehalten werden; (iii) ein Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die von Private-Equity- oder Risikokapitalfirmen gehalten werden; oder (iv) ein Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Verkäufers, sei es in einer einzigen Transaktion oder einer Reihe von Transaktionen, eine Fusion, Konsolidierung oder eine andere Transaktion oder Vereinbarung, die zur Folge hat, dass fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der gesamten Stimmrechte, die bei der Wahl des Vorstands stimmberechtigt sind, von einer Person oder Personen gehalten werden, die nicht die Aktionäre des erworbenen Lieferanten sind, die einzeln oder als Gruppe unmittelbar vor diesem Ereignis fünfzig Prozent (50 %) oder mehr dieser Stimmrechte hielten.
- Rechte Dritter
Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, soll der Vertrag keine Rechte irgendeiner Art begründen, die von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchsetzbar sind, einschließlich aller Rechte, die gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durchsetzbar sind. - Geltendes Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des Landes/Bundesstaates, in dem das Modaxo Unternehmen, das die Bestellung aufgibt, den Sitz hat, und ist nach diesen Gesetzen auszulegen, unter Ausschluss der Regeln des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf diesen Vertrag oder eine in diesem Rahmen erteilte Bestellung.
Die Parteien erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte des Landes, in dem Modaxo registriert/ansässig ist, die ausschließliche Zuständigkeit für die Verhandlung, Beilegung und/oder Entscheidung von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich aller Fragen bezüglich ihrer Existenz, Gültigkeit, Entstehung oder Beendigung.
Nichts in der vorstehenden Klausel schränkt das Recht von Modaxo ein, ein Verfahren gegen den Lieferanten vor einem anderen zuständigen Gericht einzuleiten, einschließlich eines Verfahrens gegen Dritte, und die Einleitung oder Fortsetzung eines Verfahrens in einer oder mehreren Gerichtsbarkeiten schließt die Einleitung eines Verfahrens in einer anderen Gerichtsbarkeit nicht aus, ob gleichzeitig oder nicht, wenn und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. - Gesamte Vereinbarung
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen. Dieser Vertrag kann nur durch eine schriftliche Ergänzung geändert werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist. Vorgedruckte oder durch Anklicken einsehbare Bedingungen des Lieferanten (z.B. auf einer Website, einem Angebot oder einer Rechnung) finden keine Anwendung.
- Bekanntmachungen
SCM Purchasing Switzerland / Edition: 02/2026